Titel: | Verbesserung an Tretmühlen, vorzüglich in Straf-Häusern anwendbar; worauf Wilh. Hase, Eisengießer in Saxthorpe in der Grafschaft Norfolk, am 11ten September 1823 sich ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 15, Jahrgang 1824, Nr. XCV. XCIII. , S. 416 |
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XCV.
XCIII.
Verbesserung an TretmühlenBeschreiben und abgebildet. B. X. S. 32.)
D., vorzüglich in Straf-Häusern anwendbar; worauf Wilh. Hase, Eisengießer in Saxthorpe in der
Grafschaft Norfolk, am 11ten September 1823
sich ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem London Journal of Arts and Sciences. Sept.
1824. S. 119.
Hase, Verbesserung an Tretmühlen.
Der Patent-Traͤger schlaͤgt vor das
Gebaͤude, in welchem die Tretmuͤhlen sich befinden, so einzurichten,
daß die Gefangenen noͤthigen Falles einzeln arbeiten koͤnnen, oder zu
6–8 in abgeschiedenen Abtheilungen, so daß sie nicht mit einander sprechen
koͤnnen. Die Scheidewaͤnde sind mit starken eisernen Gittern versehen,
und eine Thuͤre laͤßt die Gefangenen von vorne auf das Tretrad treten.
Fuͤr freien Zutritt der Luft wird soviel wie moͤglich gesorgt.
Statt des gewoͤhnlichen Handelgelaͤnders zum Anhalten ist ein Haspel
angebracht, der durch einen Riemen oder durch eine Kette ohne Ende, oder durch ein
mit der Tretmuͤhle verbundenes Triebwerk in Bewegung gesezt wird, so daß die
Gefangenen mit den Haͤnden eben so gut als mit den Fuͤßen die
Muͤhle treiben koͤnnen. Der Vortheil bei diesem Haspel ist, daß die
Hoͤhen der Stangen desselben immer mit der Groͤße der Arbeiter, der
Jungen wie der Erwachsenen, im Verhaͤltnisse stehen, und daß zugleich die
Arme und Haͤnde derselben beschaͤftigt werden: man tadelte diesen
Mangel an Beschaͤftigung an den bisherigen Tretmuͤhlen. Die Achse, um
welche dieser Haspel sich dreht, muß mit einem Zahnrade und einem Sperrkegel
versehen seyn, so daß die Gefangenen denselben still stehen machen koͤnnen,
wann sie wollen: dann arbeiten sie aber allein mir den Fuͤßen.
Um einen Aufseher zu ersparren, der bestaͤndig auf sie Acht gibt, wird der
ganze Fußboden zunaͤchst an dem Tretrade innerhalb des eisernen Gitters
mittelst Hebel aufgehangen, entweder so wie die Waͤgemaschinen, oder wie die
gewoͤhnlichen Wagbaͤume, oder auf irgend eine andere Art, so, daß
dieser Boden niedersinkt, sobald eine groͤßere Menge von Gefangenen auf
demselben steht, als nach den Vorschriften und Arbeiten nicht seyn sollte. Durch
dieses Niedersinken wird zugleich ein Zeiger in dem Zimmer des Aufsehers in Bewegung
gesezt, oder eine Gloke geschellt, oder irgend ein anderes Zeichen des Ungehorsames
gegeben.
Der Patent-Traͤger hat mit dem Tretrade zugleich eine Pumpe (oder mehrere
Pumpen) in Verbindung gebracht, welche dadurch in Bewegung gesezt wird: diese Pumpe
(oder Pumpen) kann entweder durch umdrehende, oder abwechselnde Bewegung getrieben,
und das dadurch aufgezogene Wasser in ein Luftgefaͤß entleert werden, so daß
durch die Elasticitaͤt der Luft der Gang der Maschine gleichfoͤrmig
gemacht wird. Auch kann durch diese Pumpen das Wasser in irgend eine Entfernung
geleitet, und zum Treiben irgend einer Maschine in umdrehender Bewegung
benuͤzt werden.
Der Patent-Traͤger hat keine Zeichnungen beigefuͤgt, in, dem er die
Sache ohnedieß fuͤr deutlich haͤlt, und jeder einsieht, wie auf diese
Weise Maschinen in einer von dem Tretrade entfernten Fabrik durch dasselbe in
Umtrieb gesezt werden koͤnnen.