Titel: | Maschine, um allen Notizen, Proclamationen, gesezlichen Verkündigungen, und Allem, was öffentlich bekannt gemacht werden soll, die möglich größte Publicität bei Tag und Nacht zu ertheilen, wodurch künftig die Entstellung der Häuser und Wände in der Hauptstadt und in der Nähe derselben durch Anhäftung von Ankündigungen, Placaten etc., wie durch Anschreiben mit Kreide oder Schwärze, wodurch ganze Gebäude entstellt werden, vermieden werden kann; und worauf Georg Sam. Harris, Gentleman, Caroline Place, Trevor-square, Knightsbridge, Middlesex, am 21. Oct. 1824 sich ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 17, Jahrgang 1825, Nr. XCIV., S. 444 |
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XCIV.
Maschine, um allen Notizen, Proclamationen,
gesezlichen Verkündigungen, und Allem, was öffentlich bekannt gemacht werden soll, die
möglich größte Publicität bei Tag und Nacht zu ertheilen, wodurch künftig die
Entstellung der Häuser und Wände in der Hauptstadt und in der Nähe derselben durch
Anhäftung von Ankündigungen, Placaten etc., wie durch Anschreiben mit Kreide oder
Schwärze, wodurch ganze Gebäude entstellt werden, vermieden werden kann; und worauf
Georg Sam. Harris,
Gentleman, Caroline Place, Trevor-square, Knightsbridge, Middlesex, am 21. Oct. 1824 sich ein Patent ertheilen
ließ.
Aus dem Repertory of Arts Manufactures etc. Jun. 1825.
S. 401.
Mit Abbildungen auf Tab.
X. (Im Auszuge.)Vergl. polytechn. Journ. Bd. XV. S. 489.
A. d. Ueb.
Harris's, Maschine, um allen Notizen, Proclamationen, gesezlichen
Verkündigungen, die größte Publicität zu ertheilen.
Diese Maschine besteht aus einer Laterne von
walzenfoͤrmiger, oder achtekiger oder irgend einer anderen schiklichen Form,
und von
hinlaͤnglicher Groͤße. Die Fassung derselben ist aus Metall oder Holz,
leicht und fest, und so eingerichtet, daß sie eine bestimmte Zahl von
Faͤchern oder Oeffnungen hat, in welche man die Anzeigen oder Zettel
hineinsteken kann, welche man verkuͤnden oder bekannt machen soll. Diese
Maschine oder Laterne nennt der Patent-Traͤger den
„koͤnigl. Patent ambulatorischen Verkuͤnder“
(The royal Patent Ambulatory Advertiser) und stellt sie
auf einen Wagen von schiklicher Form, damit man sie leicht aus einer Gasse in die
andere bringen kann. Sie ist an ihrem Boden so auf diesem Wagen befestigt, daß sie
sich um eine Achse dreht, damit sie nach und nach jede Seite ihrer
Oberflaͤche dem Publicum darbieten kann. Die Laterne ist so groß, daß die
darin angebrachten Ankuͤndigungen am lichten Tage in einer bedeutenden
Entfernung leserlich sind: bei truͤbem oder dunklem Wetter oder Nachts kommen
Lampen oder Kerzen in die Laterne, so daß die Ankuͤndigungen als
Transparenten erscheinen, indem sie auf oͤhlgetraͤnktem und
gefirnißten Papiere geschrieben sind, wodurch sie zugleich auch der Witterung besser
widerstehen.
Der Patent-Traͤger beschraͤnkt sich nicht auf irgend eine
besondere Form bei seiner Laterne; diejenige, deren er sich bedient, ist
folgende:
Fig. 3. zeigt
sie im Aufrisse, in achtekiger Form und auf einem kleinen Wagen. Sie besteht aus
acht senkrechten Stangen, wie man im Grundrisse, Fig. 4. sieht. Zwei
achtekige Rahmen, B und C,
die eine oben, die andere unten, halten dieselben. Die Schienen oder Stangen, D, welche die Krone dieser Maschine bilden, neigen sich
nach allen acht Richtungen, etwas uͤber, und tragen den obersten Rahmen, FF, auf welchem die Kuppel ruht: E. Der Patent-Traͤger schlaͤgt vor,
diese Kuppel aus verzinntem Kupfer zu machen, oder aus irgend einem leichten und
dauerhaften Materiale, und dieselbe an ihrem unteren Rande mit einer RinneNinne zu versehen, damit das Regenwasser aufgefangen werden kann, welches dann
durch eine eigene Roͤhre, die an irgend einer Stange, A, angebracht ist, auf die Straße herabgeleitet wird. Die Kuppel kann auf
irgend eine Art
verziert werden, und muß zugleich mit Oeffnungen versehen seyn, damit die frische
Luft zu den Lichtern dringen, und die erhizte Luft hinausziehen kann. Der Raum
zwischen den Stangen, A, wird durch Querstangen, G, in drei oder mehrere Abtheilungen gebracht, so daß
sie mehrere Oeffnungen oder Felder bilden, in welche Rahmen passen, die durch kleine
Knoͤpfe, welche man umdrehen kann, oder auf irgend eine andere Weise so fest
gehalten werden, daß sie nach Belieben wieder herausgenommen werden koͤnnen.
Einer dieser beweglichen Rahmen ist in Fig. 5. dargestellt, H. Diese Rahmen werden mit einem sehr feinen weiten
Drahtgewebe, oder mit irgend einem anderen Materiale, welches das Licht
durchlaͤßt, uͤberzogen, so daß sie dem Papiere als Stuͤze
dienen, und dieses nicht durch den Wind bei schlechtem Wetter zerrissen wird. Das
Papier wird auf die Rahmen, H, aufgeklebt, oder auf
irgend eine Weise befestigt, und dann in Oehl getraͤnkt, oder
uͤberfirnißt. Fuͤr Ankuͤndigungen, die alsogleich bekannt
gemacht werden muͤssen, sind immer vorraͤthige Rahmen vorhanden,
welche an die Stelle derjenigen eingesezt werden koͤnnen, die weniger wichtig
sind. Auch die Felder, welche durch die Stangen, D,
gebildet werden, dienen zur Aufnahme solcher beweglicher Rahmen mit
Ankuͤndigungen: sie neigen sich uͤber, damit man dieselben leichter
lesen kann, indem sie etwas hoͤher stehen. Damit sich die Laterne leichter um
ihre Achse dreht, ist der untere Rahmen mit einer gewissen Anzahl Rollen (Castors) versehen, die in einer eigenen Schiene laufen.
„Der Wagen kann“, sagt der Patent-Traͤger,
„von einem Pferde oder einem anderen Thiele durch die Straßen gefahren
werden“ und wird so, meynt er, bei Tage und bei Nacht einer
Ankuͤndigung mehr Publicitaͤt geben, als das gewoͤhnliche
Ankleben der Zettel in allen Farben, wodurch Straßen und Haͤuser so sehr
entstellt werden.