Titel: | Verfahren, die Abfälle bei der Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benüzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer Mittheilung eines Ausländers am 18. Juli 1827 ein Patent ertheilen ließ. |
Fundstelle: | Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XCV., S. 341 |
Download: | XML |
XCV.
Verfahren, die Abfaͤlle bei der
Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benuͤzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu
Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer
Mittheilung eines Auslaͤnders am 18. Juli
1827 ein Patent ertheilen ließ.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Octbr.
1828. S. 193.
[Verfahren, die Abfaͤlle bei der Brantweinbrennerei auf
Brantwein zu benuͤzen.]
Mein Verfahren besteht darin, daß ich ungefaͤhr Ein Drittel sogenannten
Spuͤlicht (spent wash) der zu destillirenden
Wuͤrze (worts) gerade vorher zuseze, ehe ich die
zur Gaͤhrung noͤthigen Hefen in dieselbe bringe. Dieß geschieht auf
folgende Weise Ich) gieße das sogenannte Spuͤlicht (spent wash) aus der Blase in ein hierzu vorbereitetes Gefaͤß, und
lasse die diken schleimigen Theile und die Kleien sich in demselben zu Boden sezen.
Ich scheide hierauf den duͤnnsten und fluͤssigsten Theil dieses
Spuͤlichtes ab, und gieße ihn in ein Kuͤhlgefaͤß, in welchem
ich denselben so lang lasse, bis er sich zur Temperatur der Atmosphaͤre
abgekuͤhlt hat, wo dann wieder nur der hellste und reinste Theil hiervon in
einer Kufe aufbewahrt wird. Wenn nun die Wuͤrze frisch bereitet und bis zu
dem gehoͤrigen Grade abgekuͤhlt wurde, gebe ich Einen Theil des auf
obige Weise zubereiteten klaren Spuͤlichtes in die Kufe, in welcher die
Wuͤrze gaͤhren soll, und gieße zwei Theile von lezterer dazu, trage
die Hefen ein, und lasse dieses Gemenge auf die gewoͤhnliche Weise
gaͤhren. Da nun dieses Verfahren in Großbritannien neu ist, so nehme ich es
als mein Patentrecht in Anspruch.
Bemerkungen desRepertory. „Die Plakereien unserer
Brantweintaxe,“ sagt das Repertory,
„machten es fuͤr unsere Brantweinbrenner nothwendig, so schnell
als moͤglich zu destilliren, und dieß fuͤhrte, vorzuͤglich
in Schottland, zu verschiedenen sinnreichen Vorrichtungen an der Blase. Bei
solchem Durchjagen der Wuͤrze durch die Blase muß dann nothwendig noch
etwas im Spuͤlichte zuruͤkbleiben, was bei einer zweiten
Destillation benuͤzt werden kann. Abgesehen von der Taxe koͤnnte
dieses Verfahren vielleicht brauchbar seyn, obschon wir zweifeln, daß es das
beste ist, das man waͤhlen konnte. Es scheint sogar im Widerspruche mit
dem fruͤheren Patente des Hrn. More, das wir im Septemberhefte l. J. (siehe vorstehende
Abhandlung) mittheilten, indem hier Kleie und Schleim so sorgfaͤltig
abgeschieden werden, waͤhrend sie dort so dringend empfohlen wurden. Es
kann etwas nicht zugleich zu demselben Zweke nuͤzlich und
schaͤdlich seyn.
Uns scheint das erste Verfahren, Schleim und Kleie beizubehalten, besser, als
dieses zweite, waͤre es auch bloß deßwegen, weil die klugen
Hollaͤnder dasselbe befolgen. Wir wuͤrden daher den ganzen
Spuͤlicht in den Meischbottich auf das geschrotene Malz und Mehl, statt
eben so viel Wassers schuͤtten. Die Waͤrme des Spuͤlichtes,
die nach diesem lezten Patente ganz unnuͤz verloren geht, wuͤrde
hier benuͤzt werden, statt daß nach diesem lezten Patente das kalte
Spuͤlicht dem Meische die Waͤrme entzieht. Ueberdieß geht auch
durch das Abkuͤhlen des Spuͤlichtes viel von dem Geistigen
desselben verloren. Daß dieses Verfahren so wie jenes in dem ersten Patente auf
Umgehung der Taxe berechnet ist, duͤrfen wir nicht bemerken.“