Titel: | Vervollkommnung an den Steigbügeln; von Hrn. Ranson, Kreisbauinspector in München. |
Autor: | Ranson |
Fundstelle: | Band 50, Jahrgang 1833, Nr. XCVI., S. 431 |
Download: | XML |
XCVI.
Vervollkommnung an den Steigbuͤgeln; von
Hrn. Ranson, Kreisbauinspector
in Muͤnchen.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Vervollkommnung an den Steigbuͤgeln.
Der Steigbuͤgel des Reiters ist allerdings eine sehr zwekmaͤßige
Vorrichtung, und nicht sowohl wegen des Reitens schlechthin noͤthig und
nuͤzlich, als um dem Reiter durch diese Stuͤze eine freiere Bewegung
und Anwendung seiner Kraͤfte zu gestatten.
Jedoch hat er eine Unvollkommenheit, welche schon vielen Soldaten das Leben gekostet
hat, indem sie verwundet, oder sonst außer Stande sich auf dem Pferde zu erhalten,
herabsanken, und von dem fluͤchtig gewordenen Pferde fortgeschleift, auf eine
schmerzvolle Art zu Grunde gingen, weil sich ihr Fuß im Buͤgel fing!
–
Der Fuß des herabfallenden Reiters nimmt in diesem Falle aus der Richtung (Fig. 22) jene
von Fig. 23
an, und da nun der Buͤgel immer in der senkrechten Richtung zu bleiben
strebt, so nimmt er die Richtung (ab) an, worin
der Fuß gefangen ist. Haͤtte nun der Steigbuͤgel eine federartige
Vorrichtung a (Fig. 22), welche den
Vortheil gewaͤhrt, daß der Fuß des Reiters im Buͤgel stets in
derselben Richtung bleibt, also unmoͤglich macht, daß er die Richtung (ab) nach dem Falle des Reiters annehmen kann,
sondern in der Richtung a' b' (Fig. 24) bleiben muß, so
wuͤrde sich der Fuß von selbst frei machen, und diese große und nicht selten
eintretende Gefahr waͤre ein Mal fuͤr immer beseitigt.
Es ist auch gewiß, daß, je schwerer der Buͤgel ist, desto mehr wird er sich
nach Fig. 23
gegen den Fuß andruͤken! –