Titel: | Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei Vergiftungen; von Blondlot. |
Fundstelle: | Band 170, Jahrgang 1863, Nr. XCIX., S. 360 |
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XCIX.
Ueber zwei Fehlerquellen bei Anwendung des Marsh'schen Verfahrens zur Ausmittelung des Arsens bei
Vergiftungen; von Blondlot.
Aus den Comptes rendus, t. LVII p. 596.
Blondlot, über Fehlerquellen bei dem Marsh'schen
Verfahren.
Bekanntlich entbinden die Säuren bei Gegenwart von Zink oder Eisen aus dem Wasser den
Wasserstoff, und wenn dieser im Entbindungsmoment mit einer löslichen
Arsenverbindung zusammentrifft, so bildet sich gasförmiger Arsenwasserstoff
(AsH³). Diese allgemeine Regel erleidet aber hinsichtlich der Salpetersäure
und ihrer Derivate eine Ausnahme, welche, indem sie Ammoniak erzeugen, in einem
solchen Falle nur festen Arsenwasserstoff (As²H) liefern, der sich in Form
brauner Flocken auf dem Zink absetzt oder in der Flüssigkeit schwimmt. Dieß erfolgt
nicht nur mit der reinen Salpetersäure, sondern auch mit allen anderen Säuren, wenn
sie eine geringe Menge von Salpetersäure, salpetriger Säure etc. enthalten. Diese
höchst einfachen Reactionen finden jedoch nur statt, wenn die Flüssigkeit weder
organische Substanzen aufgelöst enthält, welche fast alle die Bildung des festen
Arsenwasserstoffs mehr oder weniger verhindern, noch Metallverbindungen,
insbesondere Blei, welche, indem sie sich auf dem Zink ablagern, ebenfalls diese
Bildung verhüten. Deßhalb gelingt der Versuch nur mit Zink und destillirten Säuren
vollständig.
Auf die fragliche Thatsache läßt sich daher keineswegs ein Verfahren zur Ausmittelung
des Arsens bei Vergiftungen gründen; sie ist aber dennoch von großer Wichtigkeit für
die Toxikologie, weil sie auf zwei Fehlerquellen bei Anwendung der Marsh'schen Methode hinweist.
Die erste Gefahr bei letzterer Methode ist, daß man den in den verdächtigen
Substanzen enthaltenen Arsenik nicht auffindet; hierzu reicht es hin, daß entweder
die angewandte Schwefelsäure oder die verdächtigen Flüssigkeiten, in Folge der mit
denselben vorgenommenen Behandlungen, die geringste Spur von Salpetersäure,
salpetriger Säure etc. enthalten, denn es würde sich in diesem Falle nur fester
Arsenwasserstoff anstatt des gasförmigen bilden.
Der umgekehrte Irrthum könnte ebenfalls eintreten, z.B. wenn die Schwefelsäure sowohl
Spuren von Arsenik als von Salpetersäure enthielte, in welchem Falle bei der Prüfung
derselben mit Zink sich nur fester Arsenwasserstoff bilden würde; wenn man hiernach
die Reagentien für rein halten und dann die verdächtige Flüssigkeit zugießen würde,
und wenn diese, obgleich frei von Arsen, noch ein wenig unvollständig zerstörter
organischer Substanz enthielte, so würde der im Apparat zurückgebliebene Arsenik in
den gasförmigen Zustand übergehen und könnte so zu einem mißlichen Irrthum
Veranlassung geben.