Titel: | Fangvorrichtung für Aufzüge. |
Fundstelle: | Band 216, Jahrgang 1875, Nr. , S. 203 |
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Fangvorrichtung für Aufzüge.
Mit Abbildungen auf Taf.
III [d/3].
Fangvorrichtung für Aufzüge.
Die von H. A. Davy patentirte Fangvorrichtung für Aufzüge
besteht aus einem keilförmigen Holzklotz K (Fig. 17),
welcher — an einem eigenen Seile hängend — längs der Spurlatte S dicht unter der Förderschale F und mit dieser gleichzeitig nach abwärts oder nach aufwärts sich bewegt,
indem das Seil des Fangkeiles ebenso wie das Förderseil auf- oder abgewickelt
wird. Reißt das Förderseil, so fällt die Schale unmittelbar auf den Fangkeil und
stemmt denselben gegen die Spurlatte; Keil und Schale bleiben stecken, um so mehr
als der Keil mit Stiften beschlagen ist, welche in die Spurlatte eingetrieben
werden.
Damit der Fangkeil nicht von selbst an der Spurlatte hängen bleiben und den Aufzug im
normalen Gang unterbrechen kann, ist es zweckmäßiger, die Gleitfläche des Keiles
nicht mit Stiften zu armiren, vielmehr dieselben an einer eigenen Platte
anzubringen, welche an dem Keilstück K angebolzt ist
(Fig.
18). Diese Platte wird durch eine Feder so gelüftet, daß die Stifte erst dann
durch die im Keil vorhandenen Löcher über die Gleitfläche hinaus in die Spurlatte
eindringen, wenn die Förderschale bei einem Unfall auf den Fangkeil wirklich
aufschlägt.
Für größere Aufzüge ist die Fangvorrichtung an beiden Spurlatten anzubringen. (Iron, Februar 1875
S. 168.)