Titel: | Unfallsichere Kupplungen für Lastkraftwagen. |
Autor: | Castner |
Fundstelle: | Band 341, Jahrgang 1926, S. 141 |
Download: | XML |
Unfallsichere Kupplungen für
Lastkraftwagen.
Von Dipl.-Ing. Castner.
CASTNER, Unfallsichere Kupplungen für Lastkraftwagen.
Das Kuppeln der Lastautozüge, d.h. also die Herstellung der Verbindungen
zwischen Motorwagen und Anhängern, gehört unzweifelhaft mit zu den gefahrvollsten
Arbeiten im gesamten Lastautomobilbetriebe. Ganz besonders sind es natürlich die
Hände, die bei dieser Tätigkeit beständig und in hohem Maße der Gefahr des
Verletztwerdens ausgesetzt sind. Es ist daher verständlich, daß die Zahl derartiger
Unfälle bei dem außerordentlichen Anwachsen des Lastkraftverkehrs, und zwar sowohl
im Stadt-, als auch im Ueberlandbetriebe, schließlich eine derartige Höhe erreichte,
daß durchgreifende Vorbeugungsmaßnahmen sich als unbedingt notwendig herausstellten.
Um so mehr ist es zu begrüßen, daß im Sommer 1925 die Zentralstelle für
Unfallverhütung, die besonders in den letzten Jahren durch Unfallaufklärung
segenssreich gewirkt und dabei vielfach in Deutschland ganz neuartige Wege
beschritten hat, im Auftrage einer Reihe ihr angeschlossener Berufsgenossenschaften
sich dieser Angelegenheit annahm. So erließ sie dann ein Preisausschreiben für eine
Vorrichtung zum gefahrlosen Zusammenkuppeln von Motor- und Anhängewagen zu einem
Automobillastzuge. Das Preisausschreiben sagte weiter: „Durch die Vorrichtungen
müssen die Unfallgefahren vermieden werden, die bisher beim Kuppeln auftraten.
Es ist empfehlenswert, die Vorrichtung so zu gestalten, daß sie auch an den im
Betrieb befindlichen Wagen eingebaut werden kann. Doch soll die Verfolgung
dieses Gedankens nicht dazu führen, besonders zweckmäßige, nur an neuen Wagen
verwendbare Konstruktionen auszuschließen.“
Die Beteiligung an dem Wettbewerb war eine außerordentlich, man kann beinahe sagen
unerwartet, rege, ein Zeichen dafür, welches Interesse von allen Seiten dieser
überaus wichtigen Angelegenheit entgegengebracht wird. Inzwischen ist das
Preisausschreiben zu Ende geführt worden. Bei der am 1. Dezember 1925 in Berlin
stattgefundenen Prüfung durch ein besonderes Preisrichter-Kollegium wurden von den
vorgeführten 17 Kuppelungen die beiden ersten Preise der Firma Fried. Krupp A.-G. in
Essen (Ruhr) zuerkannt, während Herr Walter Heinrich in Leipzig, Kreuzstr. 6, den 3.
Preis erhielt. Eine glückliche und empfehlenswerte Lösung der Preisaufgabe bot eine
außer Bewerb vorgeführte Kupplung der Firma Carl Ahlborn in Hamburg 33,
Bramfelderstr. 108a. Später griff auch noch die Scharfenbergkupplung A. G. in Berlin
W 62, Kurfürstenstr. 105, diesen Gedanken auf. Diese fünf verschiedenen
Lösungen sollen nachfolgend in der genannten Reihenfolge eingehend besprochen
werden.
Textabbildung Bd. 341, S. 141
Abb. 1. Kruppsche Flächenkupplung beim Kuppeln (Ausführung 1).
Textabbildung Bd. 341, S. 141
Abb. 2. Kruppsche Flächenkupplung, gekuppelt (Ausführung 1).
Die meisten der gegenwärtig gebräuchlichen Vorrichtungen zum Kuppeln von Motorwagen
und Anhänger bestehen aus einer Gabel an ersterem und einer Oese an letzterem zum
Verbinden der beiden Fahrzeuge. Sollen diese aneinander gekuppelt werden, so muß der
Fahrer rückwärtsfahrend seinen Kraftwagen nach dem Zuruf des zwischen beiden Wagen
stehenden Beifahres ziemlich genau in Richtung des Anhängers und dicht an diesen
heranbringen, dann erst kann gekuppelt werden. Die beiden Kruppschen Kupplungen stellen eine Flächenkupplung in zweierlei
Ausführungsart dar. Bei der ersten Ausführung (Abb.
1 und 2) besteht die Gabel des Anhängers aus
mehreren gelenkartig miteinander verbundenen Teilen, bei der anderen Vorrichtung
(Abb. 3 und 4)
tragen die starken Hebelarme des Anhängers an ihrem vorderen Ende ein ausziehbares
und schwenkbares Schienenstück. Im ersten Falle läßt sich die ganze Gabel, im
anderen Falle das Schienenstück innerhalb einer bestimmten Fläche so verstellen
(Abb. 5), daß, wenn das Kupplungsstück des
Motorwagens in dieser Fläche liegt, die beiden Fahrzeuge miteinander verbunden
werden können. Eine Bewegung der Fahrzeuge ist daher nicht mehr erforderlich. Nach
erfolgtem Kuppeln stellen sich beim Anfahren die Gelenke bezw. das Schienenstück
selbsttätig fest, so daß eine starre Gabelverbindung erreicht wird. Damit der Fahrer
die Last der Zugvorrichtung nicht zu heben braucht, wird diese durch ein Federpaar
ständig in Kupplungshöhe gehalten. Die Federn zum Abfangen der Druck- und Zugstöße
sind normalerweise in der Kupplung des Motorwagens bereits vorhanden. Bei dieser
Kupplungsart braucht der Fahrer den Motorwagen nur in die Nähe der Anhängeröse zu
bringen – ein genaues Einführen erübrigt sich –, und er kann dann ohne Hilfe eines
Beifahrers die beiden Wagen kuppeln. Es ist also jede Unfallquelle ausgeschaltet;
das Kuppeln selbst läßt sich mühelos und schnell durch den Fahrer selbst
bewerkstelligen. Die Vorrichtung ist billig und leicht und kann, worauf bekanntlich
in dem Preisausschreiben besonderer Wert gelegt wurde, an jedem Anhänger mit
geringen Mitteln angebracht werden.
Textabbildung Bd. 341, S. 142
Abb. 3. Kruppsche Flächenkupplung beim Kuppeln (Ausführung 2).
Textabbildung Bd. 341, S. 142
Abb. 4. Kruppsche Flächenkupplung, gekuppelt (Ausführung 3).
Den 3. Preis in Höhe von 1400 RM. erhielt, wie eingangs erwähnt, Herr Walter Heinrich in Leipzig. Ihm war es vor allen Dingen
darum zu tun, ohne die Hauptsache, d.h. die vollständig gefahrlose Handhabung,
irgendwie zu beeinträchtigen, die Kupplung so einfach herzustellen, daß lediglich
die Gabel des Anhängers ausgewechselt zu werden braucht, ohne auch nur einen Bolzen am Anhänger oder Zugwagen ändern zu müssen.
Die Kupplung ist an beiden Schenkeln mit je drei Gelenken versehen, durch die sie
sich bis auf etwa 200 mm zusammenschieben läßt. Bei den mit der Kupplung
angestellten Versuchen hat sich herausgestellt, daß die hinteren Schenkel
kürzer, als die vorderen sein müssen, ein Umstand, der bei dem preisgekrönten
Vorführungsapparat noch nicht berücksichtigt war. Da bei gestreckter Gabel der
Abstand zwischen Anhänger und Zugwagen etwa 2 m ist, beträgt der für die
Kupplungsvorgänge verfügbare Spielraum somit rund 1800 mm. Der Begleitmann braucht
demnach nicht mehr zwischen die Wagen zu treten, sondern er steht außerhalb jeder
Gefahrenquelle neben den Fahrzeugen, am zweckmäßigsten natürlich auf der Seite des
Führersitzes, damit er sich mit dem Kraftfahrer möglichst leicht verständigen kann.
Beim Rückwärts-Heranfahren des Motorwagens gegen den Anhänger braucht wegen des
erwähnten Spielraumes kein bestimmter Abstand genau eingehalten zu werden; nur muß
die Entfernung innerhalb der beiden äußersten Grenzen von 20 cm und 2 m liegen. Erst
nachdem der Vorderwagen diese Zone erreicht hat und vollkommen stillsteht, tritt der
Begleiter zwischen die beiden Wagen und stellt die Verbindung zwischen ihnen her.
Ist dies geschehen, so tritt er zurück und kann sich getrost auf seinen Sitz
begeben, da alles Uebrige selbsttätig erfolgt. Beim Anziehen des Motorwagens geht
die Kupplung allmählich auseinander. Befindet sie sich in ihrer voll ausgestreckten
normalen Lage, so schnappen Sicherungen selbsttätig ein, die ohne Feder, lediglich
den Gesetzen der Schwere folgend, arbeiten. Auf diese Weise wird eine vollkommen
starre Verbindung hergestellt. Von einer federnden Aufhängung der Gabel wurde
abgesehen, da eine solche einerseits keine Neuerung darstellt, und andererseits die
ganze Kupplung nur unnötig verteuern würde.
Textabbildung Bd. 341, S. 142
Abb. 5. Bewegungsflächen der Kruppschen Flächenkupplungen.
Textabbildung Bd. 341, S. 142
Abb. 6. Ahlborn-Kupplung.Das Kuppeln des Zugbügels durch Rückwärtsfahren
des Zugwagens.
Textabbildung Bd. 341, S. 143
Abb. 7. Ahlborn-Kupplung. Einzelner Zugbügel (Grundriß).
Textabbildung Bd. 341, S. 143
Abb. 8. Ahlborn-Kupplung. Fertig gekuppelter Zugbügel (mit Teil der Traverse)
und Kupplungskörper.
Außerhalb des Wettbewerbes stand die Ahlborn-Kupplung, die
ohne jede Bedienung zwischen den Fahrzeugen ein- und auskuppelt, so daß sie den
Bedingungen der Unfallsicherheit in vollem Maße entspricht. Die Kupplungsvorrichtung
besteht aus zwei Teilen, nämlich der eigentlichen am Zugwagen befestigten Kupplung
und dem am Anhänger befindlichen Zuggestänge. Der aus bestem Stahlguß gefertigte
Kupplungskörper besteht wiederum aus dem starken Kupplungsflansch mit kräftigem
langem Zapfen, auf dem die durch Scheibe und Splint gesicherte kräftige aus
Vierkantstahl gewundene Feder aufgesetzt ist, so daß auch bei plötzlicher,
stoßweiser Beanspruchung eine weiche Abfederung der Gesamtkupplung erreicht wird. Am
Kupplungsflansch sind die beiden kräftig gehaltenen Auflaufbügel in 200 mm Breite
bei etwa 300 mm vorderer Maulweite angegossen, so daß ein gesichertes leichtes
Aufgleiten und Einführen des Zugbügels während des Kuppelns erfolgen muß. Am oberen
Auflaufbügel sind zwei starke Augen angegossen, in denen die Welle des exzentrisch
gelagerten mit Rollen ausgebildeten Stahl-Zugbolzens geführt wird. Das Oberteil des
Auflaufbügels ist in seiner Aussparung zur freien Bewegung des Zugbolzens so
ausgebildet, daß dieser in seiner Normallage, d.h. also in der Zugstellung, durch
einen Anschlag gesichert und somit zugfest geführt wird und selbstverständlich nur
so tief in den unteren Auflaufbügel hineinragt, um seine Schwingbewegung beim
Auskuppeln noch einwandfrei ausführen zu können. Der Zugbolzen selbst ist an der
Unterseite nach hinten zu etwas abgeschrägt, um beim Ausschwingen frei zu sein.
Außerdem wird er durch ein auf kleinem Hebelarm angreifendes Gegengewicht stets in
Zugstellung gehalten, so daß auch bei stoßweiser Beanspruchung niemals ein
ungewolltes Ausheben erfolgen kann. Am Hebelarm ist mittels kleinen Schäkels ein in
Rollen geführtes, nach dem Führersitze des Zugwagens laufendes Drahtseil
eingespleißt, um beim Abhängen des Anhängerwagens den Zugbolzen von Hand auslösen zu
können. Um die aus starkem Flacheisen geschmiedete Zuggabel des Anhängers
gesichert zu führen und vor allem bei stoßweiser Belastung die Kupplung und das
Zuggestänge selbst vor ungünstiger Beanspruchung zu sichern, ist ein Sperrbolzen
vorgesehen, der in einem Bügel aus ⊤-Eisen entsprechend geführt und durch
unmittelbar wirkende Gewichtsbelastung stets in gleicher Lage in beiden
Auflaufbügeln steckt. Dieser Sperrbolzen wird durch ein am Zugbolzen befestigtes
Winkelstück zwangläufig beim Ausschwingen des Zugbolzens – d.h. im Augenblick des
Kuppelns bezw. Entkuppelns – gehoben, d.h. ausgelöst, kann aber ebenfalls durch ein
über Rollen geführtes Drahtseil vom Führersitze aus betätigt werden. Das Zuggestänge
des Anhängers besteht aus zwei ∪-Eisenschenkeln in Länge von etwa 1500 mm mit
kreisförmig ausgebildetem Bügel aus starkem Flacheisen. Ein entsprechend starker
Steg aus ∪-Eisen verstärkt das Zuggestänge, das auf einem umlegbaren Fuße ruht, der
vom Bremsersitz des Anhängers mittels Drahtseilzuges ausgelöst werden kann. Der Fuß
ist in seiner Höhe je nach Ausführung des Anhänger-Untergestells verstellbar, so daß
stets ein gesichertes Auflaufen und Einspuren des Zugbügels in das durch die nach
unten und oben abgeschrägten Auflaufbügel gebildete Kupplungsmaul erfolgen muß,
gleichgültig, ob der Anhänger beladen ist, also tiefer liegt, oder unbeladen ist,
mithin beim Kuppeln höher angreift. Der Flacheisenbügel hat an seiner Innenkante, an
der Stelle des angreifenden Zugmoments, eine kreisförmige Aussparung, in die der
Zugbolzen eingreift und somit der Zugbügel gesichert geführt und infolgedessen der
Anhänger selbst stets auf Spur gehalten wird.
Textabbildung Bd. 341, S. 143
Abb. 9. Scharfenberg-Autokupplung, geöffnet.
An der etwas abgeschrägten Außenkante des Flacheisenbügels
sind zwei Anschlagknaggen ausgestanzt, die ein seitliches Ueberlaufen des Bügels
beim Durchfahren von Krümmungen verhindern. Mithin wird durch die Ausbildung des
Zugbügels in jeder Stellung des Maschinenwagens zum Anhänger ein einwandfreies,
gleichmäßiges Spuren beider Wagen zwangläufig bedingt. Das Ankuppeln (Abb. 6) geht folgendermaßen vor sich: der Zugwagen
fährt rückwärts auf den Zugbügel d (Abb. 7) des
Anhängers zu. Dieser wird durch die schräg nach oben und unten ausgebildeten
Auflaufbügel in das Kupplungsmaul selbsttätig eingeführt und schiebt durch das
Schubmoment den Zugbolzen b rückwärts; dieser schwingt aus und hebt durch das
Winkelstück zwangläufig den Sperrbolzen c ebenfalls aus. Somit kann der Zugbügel
ungehindert in die Kupplung eingreifen. Das Gegengewicht des Zugbolzens, wie auch
das Eigengewicht des Sperrbolzens lassen diese vor und hinter dem Zugbügel in ihre
Normalstellung zurückfallen. Auch bei schräger Stellung des Anhängers zum Zugwagen
wird immer ein einwandfreies Kuppeln erfolgen, da in jedem Falle der eigentliche
Zugbolzen sofort
beim Einschieben des Zugbügels zwangläufig gehoben wird, während der Sperrbolzen in
gleicher Weise die Kupplungsvorrichtung hierdurch freigibt. Das Ankuppeln erfolgt in
jeder Weise selbsttätig, denn der Zugbügel wird, auf dem heruntergeklappten Fuße
ruhend, wagerecht eingestellt. Beim Anfahren wird vom Bremsersitze aus durch
Drahtseilzug der Fuß nach hinten umgelegt und hochgezogen. Zum Entkuppeln des
Lastkraftzuges hebt der Kraftfahrer durch Drahtseilzug von seinem Sitze auf dem
Zugwagen zuerst den Sperrbolzen auf, drückt den Maschinenwagen kurz rückwärts, um
den Zugbolzen für dessen Schwingbewegung zur Aushebung frei zu bekommen und hebt
dann – ebenfalls durch Drahtseilzug –, am Hebelarm des Gegengewichtes angreifend,
den Zugbolzen infolge seiner Schwingbewegung aus. Die Betätigung dieser
Kupplungsvorrichtung ist, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, überaus einfach und
betriebssicher und, was am wichtigsten ist, durch Vermeidung jeglicher persönlicher
Eingriffe seitens des Begleiters, auch unter allen Umständen unfallsicher.
Textabbildung Bd. 341, S. 144
Abb. 10. Scharfenberg-Autokupplung, gekuppelt.
Eine gleichfalls vollkommen selbsttätig wirkende Kupplung ist die
Scharfenbergkupplung (Abb. 9 und 10). Im Grunde genommen handelt es sich dabei um das
gleiche Kupplungsverfahren, das sich im Eisenbahnbetriebe seit nahezu zwei
Jahrzehnten vorzüglich bewährt und neuerdings auch bei elektrischen Schnellbahnen
(Berliner Nord-Südbahn) und bei Straßenbahnen ständig an Boden gewinnt. Ihre Bauart
ist überaus einfach. Das scheibenförmige Herzstück a (Abb.
11) ist in dem Kuppelkopfgehäuse drehbar gelagert und stellt einen
doppelarmigen Hebel mit gleichen Hebellängen dar. An dem einem Hebelende greift, mit
einem Gelenkbolzen befestigt, der Kuppelbügel b an, während das andere Hebelende als
Hakenmaul c ausgebildet ist. Festgehalten wird das Herzstück in der Kuppel- oder
Schlußstellung, die zugleich auch die Löse- oder Grundstellung ist (Abb. 11 oben und unten) durch eine Kuppelfeder f. Die
aus Stahlblech gepreßten Kuppelkopfgehäuse sind zur einen Hälfte kegelförmig, zur
anderen Hälfte trichterförmig ausgebildet, so daß sich jeweils Kegel und Trichter
gegenüberstehen. Der Kuppelvorgang ist ebenso einfach, wie die Bauart der Kupplung
und spielt sich ab, ohne daß jemand einen Handgriff zu verrichten hat. Treffen zwei
Kupplungen aufeinander, so treten die Kuppelbügel b, die in der Grundstellung (Abb. 11 oben) aus den Kegeln herausragen, und die in
der Längsrichtung verschiebbar sind, in die ihnen gegenüberliegenden Trichter
und treffen dort auf den kreisförmigen Rücken der Haken c. Auf diesem Rücken entlang
gleitend drehen sie infolge des auf sie wirkenden Gegendruckes ihr eigenes Herzstück
herum und spannen dadurch die Kuppelfeder f solange, bis die Haken c vor die
Trichteröffnung treten (Abb. 11 Mitte) und die
Kuppelbügel b hineinfallen. Alsdann schnellen die Herzstücke a infolge der Spannung
der Kuppelfeder f zurück, und die Kupplung ist geschlossen. (Abb. 11 unten.) Beide Kupplungshälften sind zu einem
starren Ganzen verbunden. Die Kuppelverbindung wirkt unbedingt zuverlässig. Ein
eigentlicher Verschluß ist nicht vorhanden und auch nicht notwendig. Sobald
Herzstücke und Kuppelbügel zweier Kuppelköpfe entsprechend (Abb. 11 unten) ineinandergegriffen haben, bleiben sie
in dieser Lage ohne Verriegelung, weil gleiche Kräfte am gleichen Hebel wirken, also
vollkommenes Gleichgewicht herrscht. Die Kuppelglieder behalten deshalb ihre
richtige Lage von selbst auch bei voller Zugbelastung. Sie werden aber in dieser
Lage außerdem gesichert, und zwar durch die Kuppelfedern f, eine doppelte Sicherung,
weil jede der beiden Federn gleichzeitig auf beide Herzstücke einwirkt. Das Lösen
der Kupplung geschieht durch einfaches Zurückdrehen des Herzstückes a aus der
Schlußstellung (Abb. 11 unten) in die Lösestellung
(Abb. 12) und zwar mittels einer der Kurbeln k
oder k1, deren Betätigung vom Führersitze aus durch
Seilzug bewirkt wird. Ein Rückwärtsfahren oder gar Abstoßen des Anhängers zum Zwecke
des Lösens der Kupplung ist hier somit nicht erforderlich. Da es sich bei der
Scharfenbergkupplung um eine starre Kupplung handelt, so kann sowohl die Leitung für
die Druckluftbremse, als auch das Stromkabel zur Beleuchtung der Nummerlaterne und
der Fahrtrichtungsanzeigerlampen selbsttätig mitgekuppelt bezw. getrennt werden.
Dies ist ein Vorteil, der von keiner der vorbeschriebenen Kupplungen erreicht ist
und erreicht werden kann. Die Einführung der durchgehenden Druckluftbremse und eines
Fahrtrichtungsanzeigers auch am Schluß des Wagenzuges dürften durch die selbsttätige
Scharfenbergkupplung eine wesentliche Erleichterung und Förderung erfahren.
Textabbildung Bd. 341, S. 144
Abb. 11. Scharfenberg-Autokupplung, Wirkungsweise.
Textabbildung Bd. 341, S. 144
Abb. 12. Scharfenberg-Autokupplung, gelöst und in Lösestellung
gesperrt.